Infos Diplomarbeiten
Diplom- und Abschlussarbeiten
Im Rahmen der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 SchUG ist an einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS), Meister- und Werkmeisterschule sowie Bauhandwerkerschule eine Abschlussarbeit und an einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) und deren Sonderformen eine Diplomarbeit verpflichtend zu verfassen.
Ansprechpartnerin für die Diplomarbeiten ist an unserer Schule Frau Prof. Mag. Birgit. dePauli-Ferch. Beachten Sie auch die Zeitschiene im schulinternen Kalender für Diplomarbeiten.
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